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   BGH, 18.03.2015 - 3 StR 3/15   

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https://dejure.org/2015,8734
BGH, 18.03.2015 - 3 StR 3/15 (https://dejure.org/2015,8734)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2015 - 3 StR 3/15 (https://dejure.org/2015,8734)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2015 - 3 StR 3/15 (https://dejure.org/2015,8734)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 276/10

    Änderung der Urteilsformel nach Verkündung

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 3 StR 3/15
    Das angefochtene Urteil ist damit so zu behandeln, als ob diese nicht ergangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 276/10, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 542/16

    Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen Urteilsverkündung

    c) Die Unwirksamkeit der Berichtigung des Urteilstenors nach Abschluss der Urteilsverkündung führt dazu, dass der Berichtigungsbeschluss im Revisionsverfahren unbeachtlich ist (BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - 3 StR 3/15, juris; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 440/10, juris; Urteil vom 14. November 1990 - 3 StR 310/90, NStZ 1991, 195).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 547/18

    Unzulässigkeit der Änderung eines Beschlusses nach Verkündung jenseits

    Insoweit gilt ebenso wie im Hinblick auf die Urteilsformel, dass ein der Berichtigung zugängliches offensichtliches Versehen nur dann angenommen werden kann, wenn sich der Fehler ohne Weiteres aus solchen Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zu Tage liegen, und der auch nur entfernte Verdacht einer späteren inhaltlichen Änderung der Entscheidung ausgeschlossen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. November 2017 - 2 StR 542/16, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 6 Rn. 17 f.); das ist insbesondere der Fall bei offenkundigen Schreib- oder Zählfehlern (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 18. März 2015 - 3 StR 3/15, juris Rn. 2; vom 25. April 2019 - 1 StR 41/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 509/20

    Urteil (Berichtigung der Urteilsformel nach Abschluss der mündlichen

    Denn der Berichtigungsbeschluss des Landgerichts erweist sich mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Berichtigung als unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2015 ? 3 StR 3/15; Urteil vom 8. November 2017 ? 2 StR 542/16, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 6; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 1 StR 601/19 mwN).
  • BGH, 19.10.2017 - 3 StR 330/17

    Schuldspruchänderung; Prozesshindernis der bereits eingetretenen Rechtskraft.;

    Der Senat kann daher in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Urteilsformel korrigieren (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - 3 StR 3/15); § 265 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen, weil sich der Angeklagte nicht erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können.'.
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